Insbesondere Ehe-, Erb-, Grundstücks- und Immobilienverträge sind bei einem
Notar zu beurkunden. Als unabhängige Träger eines öffentlichen Amtes
sind Notare vom Staat berufen und der Neutralität verpflichtet. Dadurch wird
sichergestellt, dass bei schwierigen und folgenreichen Rechtsgeschäften auch in
rechtlichen Dingen unerfahrene Bürger unparteilich betreut werden.
In
Hessen werden die Aufgaben des Notars von Rechtsanwälten wahrgenommen. Nicht
jeder Rechtsanwalt ist jedoch automatisch Notar. Voraussetzung ist u.a. die
Bestellung durch den Präsidenten des Oberlandesgericht Frankfurt und das
erfolgreiche Abschneiden bei einer zusätzlichen Fachprüfung durch die
Bundesnotarkammer.