Mietrecht

mietrecht

Die Tätigkeit im Miet- und Pachtrecht umfasst insbesondere
die Vertretung von Mandanten

  • bei der Geltendmachung/Abwehr von rückständigen Mietzinsen
  • bei der Geltendmachung/Abwehr von Kündigungen
  • bei der Geltendmachung/Abwehr von Mieterhöhungen
  • bei der Geltendmachung/Abwehr von Räumungsbegehren
  • bei der Einleitung/Abwehr von Vollstreckungsmaßnahmen
  • bei Streitigkeiten über die Nebenkostenabrechnung, Schönheitsreparaturen etc.
     

Bei der Vertretung von Vermietern wegen Zahlungsverweigerung des Mieters und Mieterhöhungen überprüfe ich, welche Ansprüche von Ihnen geltend gemacht werden können.

Ich überprüfe, ob die Voraussetzungen für eine Kündigung (ordentliche/ außerordentliche) vorliegen.

Ich führe in Abstimmung mit dem Mandanten die notwendigen Verhandlungen und setze Ihre Ansprüche, soweit sich diese nicht außergerichtlich durchsetzen lassen, gerichtlich durch.

Ich überprüfe, ob die Voraussetzungen für eine Räumung der Mietsache vorliegen. Auch hier wird der Räumungsanspruch -falls notwendig- von mir gerichtlich durchgesetzt.

Bei Erforderlichkeit werden Ihre o.g. Ansprüche vollstreckt.

Bei der Vertretung von Mietern wegen einer ausgesprochenen Kündigung (ordentliche/außerordentliche Kündigung), erhöhter Nebenkostenabrechnungen und unberechtigten Mieterhöhungen überprüfe ich Ihre Abwehrrechte und vertrete Sie, falls notwendig, vor Gericht.

Ich vertrete Sie sowohl bei Streitigkeiten über Wohn- wie auch über Geschäftsräume.